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Flextronics macht Ansprüche gegen CEAG aus vertraglichen Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geschäftseinheit FMP geltend
Die CEAG AG wird von der Erwerberin der ehemaligen Geschäftseinheit FRIWO Mobile Power (FMP), einer Tochtergesellschaft der in Singapur ansässigen Flextronics International. Ltd. (NASDAQ: FLEX), wegen behaupteter Verletzung von Garantien aus dem Anteilskaufvertrag in Anspruch genommen. Der vorläufige Streitwert liegt bei 6 Mio. EUR.

Der CEAG AG wurde heute eine entsprechende Schiedsklage zugeleitet. Die CEAG AG wird nun sorgfältig prüfen, inwieweit die Klage zulässig und materiell begründet ist. Zur Besicherung möglicher Ansprüche der Erwerberin aus dem Anteilskaufvertrag wurde der Erwerberin bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Bankgarantie gestellt, die durch die Verpfändung bei der garantierenden Bank hinterlegter Wertpapiere im Wert von 8,6 Mio. EUR unterlegt ist. Aufgrund der Einleitung des Schiedsverfahrens kann die Freigabe dieser Wertpapiere erst zu einem späteren Zeitpunkt als geplant erfolgen.

Veröffentlichungsdatum: 08.05.2009 - 11:13
Redakteur: rpu
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