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Wennemar
von Bodelschwingh
EU-Kommission gibt grünes Licht für die Umsetzung der getroffenen Grundsatzvereinbarung
Die EU-Kommission hat heute grünes Licht für die Umsetzung der im Januar 2009 von der Commerzbank mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) getroffenen Grundsatzvereinbarung gegeben. Der Commerzbank-Vorstand will die Vereinbarungen mit dem SoFFin kurzfristig finalisieren und hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner heutigen Sitzung um Zustimmung gebeten. Die Bestätigung ist mit Auflagen verbunden, die unter anderem vorsehen, dass Tochterunternehmen der Commerzbank AG - wie auch die Commerzbank AG selbst - Zinsen oder Gewinnbeteiligungen auf gewinnabhängige Eigenmittelinstrumente nur leisten dürfen, sofern sie dazu auch ohne Auflösung von Rücklagen oder Sonderposten nach § 340 g HGB rechtlich verpflichtet sind. Diese Beschränkung gilt, vorbehaltlich weiterer Zahlungsbedingungen gemäß der Emissionsbedingungen, für Zahlungen in 2010 für das Geschäftsjahr 2009 und für Zahlungen in 2011 für das Geschäftsjahr 2010. Die Beschränkung gilt auch für das folgende an einem organisierten Markt gehandelte von der Eurohypo AG begebene Eigenmittelinstrument: DE 0008101098, Frankfurt
Die Auflagen sehen weiter vor, dass sich die Commerzbank von der Eurohypo AG bis zum Ende des Jahres 2014 trennen muss.