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784730
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DE0007847303
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Feldstraße 12,
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IR Ansprechpartner:
Herr Wilfried Hüge
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Weiteres Urteil in den Betriebsrentnerprozessen
Im Gerichtstag vom 05.05.2009 hat die 6. auswärtige Kammer Bad Kreuznach des Arbeitsgerichtes Mainz in Idar-Oberstein der Klage des früheren Betriebsratsvorsitzenden H.M. auf Zahlung einer monatlichen Rente in Höhe vom 104,76 EUR und eines Rückstandes in Höhe von 314,28 EUR zzgl. Zinsen stattgegeben. Die Widerklage der YMOS AG auf Zürückzahlung einer rechtsgrundlos erlangten Abfindung in Höhe von 306.775,13 EUR nebst gesetzlicher Zinsen seit dem 01.01.1999 wurde zurückgewiesen.

Der Vorstand wird gegen beide Entscheidungen Berufung einlegen lassen.

Veröffentlichungsdatum: 07.05.2009 - 16:28
Redakteur: rpu
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