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Angekündigtes Pflichtangebot durch die Unifinter Administratiekantoor B.V.
Der Vorstand der Deutsche Real Estate AG wurde heute davon unterrichtet, dass die Unifinter Administratiekantoor B.V., Amsterdam, Niederlande, die Mehrheit an der Summit Germany Ltd. und damit mittelbar die Kontrolle über die Deutsche Real Estate AG i.S.d. §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG erlangt hat. Ausweislich der heute übermittelten Mitteilung der Unifinter Administratiekantoor B.V. hat diese mittelbar Kontrolle über 75,98% der Stimmrechte der Deutsche Real Estate AG.
Wie dem Vorstand ferner mitgeteilt wurde, haben zugleich die Summit Real Estate Holdings Ltd., Haifa, Israel, und Herr Zohar Levy, Israel, mittelbar die Kontrolle über die Deutsche Real Estate AG erlangt.
Dem Vorstand wurde seitens der Unifinter Administratiekantoor B.V. schließlich mitgeteilt, dass diese nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG veröffentlichen wird. Dieses Pflichtangebot wird zugleich im Namen der Summit Real Estate Holdings Ltd. und von Herrn Zohar Levy veröffentlicht werden, die daher kein eigenes Pflichtangebot unterbreiten werden.