Handelsgericht Wien ordnet Ruhen der Stimmrechte der AvW Gruppe AG an und bestellt Treuhänder
Die C-QUADRAT Investment AG wurde heute darüber informiert, dass das Handelsgericht Wien auf Antrag der österreichischen Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der gesamten von der AvW Gruppe AG, FN 206508p, an der C-QUADRAT Investment AG gehaltenen Aktien das Ruhen der Stimmrechte angeordnet hat (Beschluss vom 30.04.2009 gemäß § 11 Abs. 5 Z 3 WAG 2007).
Die Anordnung gilt bis zum Kauf dieser Aktien durch Dritte oder bis zur Feststellung des Handelsgerichtes Wien, dass die für die Anordnung maßgeblichen Gründe nicht mehr bestehen.
Gleichzeitig wurde vom Handelsgericht Wien Herr RA Univ. Prof. Dr. Michael Enzinger zum Treuhänder bestellt und diesem für die Dauer des angeordneten Ruhens die Ausübung der Stimmrechte der AvW Gruppe AG übertragen.