Der Vorstand der COMPUTERLINKS AG hat heute beschossen, auf Grundlage des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Dezember 2008 einen Antrag auf Widerruf der Zulassung aller Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die COMPUTERLINKS- Aktien zugelassen sind (reguläres Delisting), zu stellen. Zuvor hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 23. April 2009 auf Antrag der Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246a AktG festgestellt, dass die von Minderheitsaktionären erhobenen Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Dezember 2008 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH einer Eintragung des Vertrags in das Handelsregister aufgrund offensichtlicher Unbegründetheit der Klagen nicht entgegenstehen; die gegen den Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum regulären Delisting erhobenen Klagen sind nahezu inhaltsgleich.
Der Vorstand wird den Antrag auf das reguläre Delisting der COMPUTERLINKS- Aktien zeitnah bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen und rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der COMPUTERLINKS-Aktien zum regulierten Markt in den nächsten Monaten wirksam wird.