Die Tipp24 AG hat in Fortsetzung der durch das Inkrafttreten der zweiten Stufe des Glücksspielstaatsvertrags veranlassten Umstrukturierung der Tipp24-Gruppe jeweils 60% der Stimmrechte an den englischen Konzerngesellschaften MyLotto24 Limited und Tipp24 Services Limited an die von der Tipp24 AG gegründete gemeinnützige Stiftung 'Fondation enfance sans frontières' mit Sitz in Zürich, Schweiz, veräußert. Damit trägt die Tipp24 AG der Eigenständigkeit dieser Gesellschaften bei ihren Aktivitäten in ihren jeweiligen Geschäftsfeldern Rechnung und vollzieht diese auch in ihrer Rolle als Gesellschafterin durch eine gesellschaftsrechtliche Entherrschung nach. Die Stiftung unterstützt anerkannte gemeinnützige Institutionen, die auf dem Gebiet des Schutzes und der Förderung
von Kindern und Jugendlichen tätig sind. Aus den an sie veräußerten Anteilen erhält die Stiftung eine jährliche Garantiedividende in Höhe eines fünfstelligen Pfund-Betrags.
Trotz der Veräußerung der Mehrheit der Stimmrechte an den genannten Gesellschaften geht die Tipp24 AG davon aus, dass die MyLotto24 Limited gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften auch zukünftig im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen ist. Die Tipp24 AG geht weiterhin davon aus, dass die deutschen Gesetze, die ihr in gemeinschaftsrechtswidriger Weise die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verbieten, mittelfristig wieder an die Vorgaben des höherrangigen europäischen Rechts angepasst werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die in den englischen Konzerngesellschaften anfallenden Gewinne auf Ebene der MyLotto24 Limited thesauriert. Nach Klärung der Rechtslage in ihrem Sinne hat die Tipp24 AG das Recht, die veräußerten Anteile von der Stiftung zurückzuerwerben.
Außerdem hat die Tipp24 AG die Durchführung eines weiteren Aktienrückkaufprogramms beschlossen, mit dem im Zeitraum vom 11. Mai 2009 bis spätestens zum 30. September 2009 Aktien der Tipp24 AG im Gesamtgegenwert von bis zu 2.000.000 EUR (einschließlich Transaktionskosten) über die Börse erworben werden sollen. Weitere Informationen zum Aktienrückkaufprogramm befinden sich auf der Website der Tipp24 AG (www.tipp24-ag.de). Dort werden auch alle Rückkäufe spätestens sieben Börsenhandelstage nach ihrer jeweiligen Durchführung bekannt gegeben.
Veröffentlichungsdatum:
04.05.2009
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06:52
Redakteur:
rpu