Kapitalrückzahlung
Der Aufsichtsrat der LYCOS Europe N.V. ist dem Vorschlag des Vorstands gefolgt und hat beschlossen, eine Kapitalrückzahlung zu Lasten der Agiorücklage ohne Änderung des Nennbetrags in Höhe von insgesamt ca. 35.000.000,00 EUR vorzunehmen.

Der Rückzahlungsbetrag je ausstehender und zum Erhalt der Rückzahlung berechtigter Namens-Stammaktie AA und AB bzw. Inhaber-Stammaktie B der LYCOS Europe N.V. im Nennbetrag von jeweils 0,01 EUR (gemeinsam die "LYCOS Europe-Aktien") in Höhe von 0,1123 EUR je LYCOS Europe-Aktie wird ab 11. Mai 2009 an diejenigen Aktionäre vergütet, für die am 4. Mai 2009 abends LYCOS Europe-Aktien verbucht sind.

Die Notierung der Inhaber-Stammaktien B der LYCOS Europe N.V. im Nennbetrag von je 0,01 EUR erfolgt im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am 5. Mai 2009 "ex-Kapitalrückzahlung". In den Niederlanden ist die Kapitalrückzahlung steuerfrei.

Außerhalb der Niederlande steuerpflichtigen Anlegern wird empfohlen, sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Kapitalrückzahlung mit einem Vertreter der steuerberatenden Berufe in Verbindung zu setzen.

Veröffentlichungsdatum: 28.04.2009 - 09:15
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz