Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, die Erhöhung des Grundkapitals gemäß §§ 182 ff. AktG i.V.m. § 7 FMStBG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre einer außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2009 vorzuschlagen. Um die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft nachhaltig zu stärken, soll das Grundkapital der Gesellschaft von 693.253.560 EUR gegen Bareinlagen um bis zu 5.639.282.040 EUR auf bis zu 6.332.535.600 EUR erhöht werden, und zwar durch Ausgabe von bis zu 1.879.760.680 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien.
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) beabsichtigt, neue Aktien in dem Umfang zu zeichnen, der erforderlich ist, um ihm eine Kapital- und Stimmenmehrheit von 90% an der Gesellschaft zu verschaffen. Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag ausgegeben. Die neuen Aktien sollen sämtlich vom SoFFin gezeichnet, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre soll dementsprechend ausgeschlossen werden. Die geplante Kapitalerhöhung ist Teil der beabsichtigten Rekapitalisierung der Hypo Real Estate Group durch den SoFFin. Weitere Tagesordnungspunkte sind auf der außerordentlichen Hauptversammlung nicht vorgesehen.