In dem seit vielen Jahren anhängigen Rechtsstreit
über die vermeintliche Verletzung des Patents EP 0 602 312 der Firma Baldwin GmbH hat der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren (Az.: X ZR 153/04) gefällt.
Das fragliche Patent wurde, allerdings nur in einer eingeschränkten Fassung, vom Gericht bestätigt. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden, ob er die Revision im Verletzungsprozess zulässt. Diese Entscheidung ist ausschlaggebend dafür, ob das derzeit ausgesetzte Verfahren im Schadensprozess vor dem Landgericht Düsseldorf wieder aufgenommen wird.
Veröffentlichungsdatum:
22.04.2009
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12:59
Redakteur:
rpu