Das Landgericht Tübingen hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied der MWG-Biotech AG zu einer Schadenersatzzahlung von rund 500.000,00 EUR an die Gesellschaft verurteilt (AZ 20 O 14/07). Die Gesellschaft hat in den Jahren 2001 bis 2004 eigene Aktien erworben, obwohl nicht sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben waren. Die eigenen Aktien wurden später mit Verlust wieder veräußert. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es wurde Berufung zum OLG zugelassen.