Vorstand und Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft haben beschlossen, der für den 10. Juni 2009 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vorzuschlagen, einen Teil der gebundenen Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage umzuwandeln. Hierzu ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen. Die im Zuge der ordentlichen Kapitalherabsetzung freiwerdenden Mittel sollen in vollem Umfang in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden.
Die geplante Umwandlung der gebundenen Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage umfasst ein Volumen von 25,0 Mio. EUR. Sie soll dazu dienen, den unternehmerischen Spielraum der Gesellschaft zu erweitern. Insbesondere soll derzeit gebundenes Kapital für zukünftige Dividendenzahlungen an die Aktionäre und/oder für den Rückkauf eigener Aktien verfügbar gemacht werden.
Die bestehende Ermächtigung zum Aktienrückkauf soll deshalb auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung um ein Jahr verlängert werden.