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A11QW6
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Herr Koen Boriau
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Übernahmeangebot an die Aktionäre der Renewagy A/S
COLEXON Energy AG hat entschieden, den Aktionären der Renewagy A/S, Virum, Dänemark, ein freiwilliges Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebotes nach dänischem Recht zu unterbreiten. Gegenstand des Angebotes sind alle auf den Inhaber lautenden und unter der ISIN: DK0060111367 an der NASDAQ OMX in Kopenhagen, Dänemark, gehandelten Stückaktien der Renewagy A/S.

Als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien soll den Aktionären der Renewagy A/S angeboten werden, diese im Umtausch¬verhältnis 27:5, d.h. 27 von zum Umtausch eingereichter Aktien der Renewagy A/S mit einem Nennbetrag von DKK 1,00 je Aktie gegen 5 Aktien der COLEXON Energy AG zu tauschen.

Das Umtauschverhältnis basiert auf den von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungs¬gesellschaft ermittelten Unternehmenswerten der Renewagy A/S und der COLEXON Energy AG in einer Relation von 2,51:1.

Die Aktien der Renewagy A/S, für welche das Übernahmeangebot angenommen wird, sollen im Rahmen einer von der Hauptversammlung der COLEXON Energy AG zu beschließenden Kapitalerhöhung als Sacheinlage in die COLEXON Energy AG eingebracht werden. Die durch die Sachkapitalerhöhung geschaffenen neuen Aktien, mit der das Grundkapital der COLEXON Energy AG unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre von 5.115.000,00 EUR um bis zu 12.863.323,00 EUR auf bis zu 17.978.323,00 EUR erhöht werden soll, sollen im regulierten Markt (Prime Standard Segment) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und in die bestehende Notierung einbezogen werden. Die derzeitige Planung sieht eine Zulassung und Einbeziehung unmittelbar nach Eintragung der Kapitalerhöhung der COLEXON Energy AG in das Handelsregister vor.

Das Übernahmeangebot der COLEXON Energy AG wird unter Bedingungen stehen, die in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Zu diesen Bedingungen gehört eine Mindestannahmequote von mehr als zwei Dritteln des Grundkapitals der Renewagy A/S am Tag des Auslaufens der Annahmefrist. Ferner sollen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der COLEXON Energy AG durch Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen und die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen werden. Darüber hinaus darf nach Veröffentlichung der Ankündigung des Angebotes keine Dividende an die Aktionäre der Renewagy A/S gezahlt werden.

COLEXON hat unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen über die Annahme des Angebots von einigen Aktionären der Renewagy A/S erhalten, welche 27.005.835 Aktien der Renewagy A/S betreffen, die ca. 38,33% des Grundkapitals der Renewagy A/S repräsentieren.

Die Verpflichtungen verlieren ihre Wirksamkeit, sollte eine dritte Partei ein Angebot für das gesamte Grundkapital der Renewagy A/S unterbreiten, welches an dem Tag seiner Bekanntgabe eine Gegenleistung offeriert, die den Wert der Gegenleistung nach diesem Angebot um mehr als 10% übersteigt.

In der für den 17. April 2009 vorgesehenen Einladung zur Hauptversammlung wird der Vorstand der COLEXON Energy AG den vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschluss im Einzelnen begründen.

COLEXON Energy AG und Renewagy A/S hatten am 27. November 2008 ihre Pläne zur Verschmelzung der beiden Gesellschaften angekündigt. Die heute mitgeteilte Entscheidung ist das Ergebnis einer weitergehenden Prüfung, wie die Zusammenführung der Unternehmen bestmöglich gestaltet werden kann. Das Management der Renewagy A/S hat der COLEXON Energy AG mitgeteilt, dass es den Aktionären der Renewagy A/S die Annahme des Übernahmeangebots empfehlen wird.

Eine Angebotsunterlage nach dänischem Recht wird voraussichtlich in der 20. Kalenderwoche veröffentlicht und kann auf der Internetseite der COLEXON Energy AG eingesehen werden. Darüber hinaus wird sie auf der neu geschaffenen gemeinsamen Website zur Zusammenführung der Unternehmen (www.colexon-renewagy.com) zum Download bereit stehen.

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2009 - 08:30
Redakteur: rpu
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