Entscheidung der Übernahmekommission betreffend die Angebotspflicht der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG
Die Übernahmekommission hat mit Bescheid vom 07.04.2009 ausgesprochen, dass AvW Gruppe AG und AvW Invest AG eine kontrollierende Beteiligung in Höhe von 38,44% der ständig stimmberechtigten Aktien der S&T System Integration&Technology Distribution AG erlangt haben. Gemäß § 26b Abs 2 und Abs 3 ÜbG haben AvW Gruppe AG und AvW Invest AG innerhalb von 20 Börsetagen ab Zustellung des Bescheids, die am 07.04.2009 erfolgt ist, ein Pflichtangebot anzuzeigen oder ihre Beteiligung auf maximal 30% der ständig stimmberechtigten Aktien zu reduzieren bzw das Erlangen der kontrollierenden Beteiligung auf sonstige Weise rückgängig zu machen.
Die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG haben sich im Verfahren vor der Übernahmekommission für diesen Fall verpflichtet, die über den Anteil von maximal 30% der ständig stimmberechtigten Aktien hinausgehenden Anteile nicht über die Börse zu veräußern.