Indirekte Beteiligung geht in ein gerichtliches Vergleichsverfahren
Für das Unternehmen Silicium de Provence S.A. (SilPro), an dem die SOLON SE über das Joint-Venture SOL Holding AG eine indirekte Beteiligung hält, hat heute das zuständige französische Handelsgericht ein gerichtliches Vergleichsverfahren (redressement judiciaire) nach französischem Recht angeordnet. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Chapter 11 in den USA. SilPro erhält somit einen Zeitraum von zwei Monaten, um mit verschiedenen potentiellen Kreditgebern eine zukunftsfähige Lösung zu finden. Die Maßnahme ist nötig geworden, da die weitere Finanzierung für das im Jahr 2006 gegründete Unternehmen aufgrund der aktuellen Finanzkrise nicht sichergestellt werden konnte. SilPro, mit Sitz in Saint Auban, Frankreich, sollte solares Polysilizium herstellen. Produktionsstart der noch im Bau befindlichen Anlagen war für 2011 geplant.
SOLON SE ist über die 48-prozentige Beteiligung an der SOL Holding AG, welche wiederum 70 Prozent an SilPro hält, betroffen. Zweiter Anteilseigner an der SOL Holding ist mit 52 Prozent die niederländische Gruppe Econcern. Weitere Anteilseigner an SilPro sind mit 30 Prozent die Photon Power Industries (PPI) und über die PPI die EDF Energies Nouvelles, die über eine indirekte Beteiligung von 12,8 Prozent verfügt. Für die SOLON SE bedeutet dieses Verfahren eine mögliche Wertberichtigung im Beteiligungsergebnis von 40 Mio. EUR.