Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten
Nach dem derzeitigen Stand der Jahresabschlussvorbereitungen zum 31.12.2008 geht der Vorstand bei pflichtgemäßem Ermessen davon aus, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hintergrund sind im Wesentlichen außerplanmäßige Abschreibungen und zu übernehmende Verluste aus der Sparte Kraftfahrzeugteile.
Der Vorstand arbeitet an geeigneten Maßnahmen, die der Stärkung des Eigenkapitals dienen sollen. Er wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der er den Verlust anzeigen sowie über die aktuelle Entwicklung der Maßnahmen berichten wird. Der Termin der Hauptversammlung wird mit der Einladungsbekanntmachung veröffentlicht.