Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) beabsichtigt zur Stabilisierung des Finanzmarktes Stabilisierungsmaßnahmen zu Gunsten der Hypo Real Estate Group zu ergreifen, insbesondere im Wege einer hinreichenden Rekapitalisierung der Hypo Real Estate Holding AG und der Übernahme weiterer Garantien. Das hat der SoFFin am heutigen Tag im Rahmen einer Absichtserklärung gegenüber der Hypo Real Estate Holding AG und der Hypo Real Estate Bank
AG bestätigt.
Voraussetzung für die beabsichtigte Rekapitalisierung der Hypo Real Estate Group durch den SoFFin ist der Erwerb der vollständigen Kontrolle durch den SoFFin oder den Bund über die Hypo Real Estate Holding AG. Hierzu ist beabsichtigt, von den Handlungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, die das derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz eröffnen wird.
Als ersten Schritt zur Rekapitalisierung der Hypo Real Estate Group hat sich der SoFFin verpflichtet, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 20 Millionen Hypo Real Estate-Aktien zu dem gesetzlich geringst möglichen Preis von EUR 3 je Aktie
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu übernehmen. Eine Ausgabe von neuen Aktien
muss mindestens zum geringsten Ausgabebetrag erfolgen. Dieser beträgt bei der Hypo Real Estate Holding AG 3 EUR je Aktie. Der somit von dem SoFFin zu zahlende Betrag von EUR 60 Mio. fließt nicht den Aktionären, sondern der Hypo Real Estate Holding AG in voller Höhe zu. Dadurch wird der SoFFin eine Beteiligung an der Hypo Real Estate Holding AG von rund 8,7 Prozent erreichen. Die Vorstände der Hypo Real Estate Holding AG und der Hypo Real Estate Bank AG haben sich mit Zustimmung der Aufsichtsräte gegenüber dem SoFFin verpflichtet, die zur Umsetzung der Rekapitalisierung jeweils erforderlichen Schritte zu ergreifen.
Veröffentlichungsdatum:
30.03.2009
-
08:03
Redakteur:
rpu