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Wirtschaftliche Gesundung hat Vorrang vor Dividende
Der Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe hat gestern Abend den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Aufgrund des bereits Ende 2008 angekündigten Konzernjahresfehlbetrages für das abgelaufene Geschäftsjahr steht kein Bilanzgewinn zur Verfügung, aus dem für das Geschäftsjahr 2008 eine Dividende auf die Vorzugs- und Stammaktien ausgeschüttet werden kann. Ein Vorschlag an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns unterbleibt daher.

Der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von rd. 22,5 Mio. Euro beinhaltet neben Verlusten aus dem laufenden Geschäft eine hohe Einmalbelastung von rund 14 Mio. Euro. Verursacht wurde die außerordentliche Ergebnisbelastung durch die Ausgliederung des Vertriebs, die Stilllegung der Spirituosenproduktion am Standort Haselünne und eine grundlegende Verschlankung der Gruppenorganisation.

Ausgangspunkt hierfür war die in der zweiten Jahreshälfte 2008 getroffene Entscheidung, zur Rückkehr in die Gewinnzone die Restrukturierung des Unternehmens mit Priorität umzusetzen.

Mit der heutigen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat erhalten die bislang stimmrechtslosen Vorzugsaktionäre ein Stimmrecht je Vorzugsaktie gem. § 140 Absatz 2 AktG. Das Stimmrecht der Vorzugsaktionäre bleibt bis zur vollständigen Nachzahlung der ausstehenden Vorzugsbeträge bestehen.

Den Geschäftsbericht 2008 wird die Berentzen-Gruppe AG am heutigen Tage unter www.berentzen-gruppe.de veröffentlichen und entsprechend über den Verlauf des Geschäftsjahres informieren.

Veröffentlichungsdatum: 26.03.2009 - 15:56
Redakteur: rpu
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