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Vorstand beschließt Bilanzvorsorge für Prozessrisiken - Jahresergebnis bleibt trotzdem deutlich positiv
Der Vorstand der Eckert&Ziegler AG hat auf einer Bilanzsitzung heute beschlossen, als Risikovorsorge für denkbare Ertragsauswirkungen aus der Klage eines Aktionärs der belgischen International Brachytherapy (IBt) auf Unterbreitung eines Übernahmeangebotes eine Rückstellung in Höhe von 7,14 Mio. EUR in den 2008er Jahresabschluss einzubuchen. Der Jahresgewinn des Konzerns bleibt damit weiterhin positiv, die Sondereffekte aus der Einbringung der Eckert&Ziegler BEBIG GmbH in die IBt im Februar 2008 einerseits und diverse im Zusammenhang mit der Einbringung stehende Abschreibungen und Risikovorsorgen andererseits heben sich nun weitgehend auf. Es verbleibt ein Ergebnis außerhalb von Sondereffekten in der bereits prognostizierten Größenordnung von etwa 3,5 Mio. EUR oder 1,12 EUR pro Aktie. Die genauen Zahlen werden am 27.3.2009 mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses bekannt gegeben.

Eine Auswertung von Gesprächen mit Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Aktionären und anderen am Fall beteiligten Institutionen hat für den Vorstand vor allem zu dem Ergebnis geführt, dass für die vorliegende Klage in Belgien kaum Präzedenzfälle existieren und die Rechtslage weitgehend unklar ist. Zudem gibt es gegen die Entscheidung des zuständigen Gerichts keine Berufungsinstanz. Um das Risiko abzudecken, dass in der Klage der Anschein gegen Eckert&Ziegler AG wirkt, sowie um Transparenz für alle Betroffenen zu schaffen und um Sondergewinne zu nutzen, die sich 2008 aus der Einbringung des ehemaligen Tochterunternehmens Eckert&Ziegler BEBIG GmbH in die IBt ergeben, hat der Vorstand entschlossen, vorsichtshalber eine Rückstellung für eventuelle Ertragsauswirkungen aus der Klage einzu-buchen.

In der Sache bleibt der Vorstand bei seiner Aussage, dass es keinerlei Versuche gibt oder gegeben hat, durch ein abgestimmtes Verhalten mit einem anderen Großaktionär zusätzliche Einflussmöglichkeiten auf die belgische International Brachytherapy S.A. zu erlangen. Er weist darauf hin, dass der Eckert&Ziegler AG im Rahmen der Einbringung der Eckert&Ziegler BEBIG GmbH in die IBt im Februar 2008 bereits ausreichende Einflussmöglichkeiten auf die belgische Gesellschaft eingeräumt wurden, darunter das Recht, die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder sowie den Vorsitzenden des Aufsichtsrats von IBt zu nominieren. Zudem lief die Preisbindung der Eckert&Ziegler AG für ein Übernahmeangebot in Höhe von 3,47 EUR pro Aktie am 26.2.2009 erkennbar aus, so dass es für Eckert & Ziegler kein denkbares Motiv für eine Absprache innerhalb der Preisbindungsfrist hätte geben können.

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2009 - 13:06
Redakteur: rpu
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