GPC Biotech AG (Frankfurt: GPC) gab bekannt, dass der "United States District Court for the Southern District of New York" heute einen Beschluss gefasst hat, die konsolidierte Sammelklageschrift in dem im Juli 2007 gegen das Unternehmen erhobenen Rechtsstreit abzuweisen. Dem Beschluss zufolge können die Kläger bis zum 1. April 2009 bei Gericht die Erlaubnis beantragen, eine überarbeitete konsolidierte Sammelklageschrift einzureichen. Sollte ein solcher Antrag gestellt werden, beabsichtigt GPC Biotech, diesen abzuweisen.