Die ordentliche Hauptversammlung der VEM Aktienbank AG vom 23. August 2006 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von 3.870.000,00 EUR um 5.805.000,00 EUR auf 9.675.000,00 EUR durch Umwandlung eines Teilbetrags von 5.805.000,00 EUR der Kapitalrücklage zu erhöhen. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 60322 Frankfurt/Main, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 5.805.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1,5 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2006 an gewinnbezugsberechtigt. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 14. September 2006 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München eingetragen.
Den Aktionären der VEM Aktienbank AG stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 1:1,5 Berichtigungsaktien zu, so dass auf je 1 (eine) alte Stückaktie jeweils 1,5 neue Stückaktien entfallen. Soweit sich aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 1:1,5 Teilrechte entfallen, werden die Aktionäre gebeten, ihrer Depotbank wegen der Auf- oder Abrundung auf volle Aktienrechte einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Abwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Teilrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.
Da sämtliche Aktien der VEM Aktienbank AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre - abgesehen von einer eventuellen Regulierung von Teilrechten - hinsichtlich der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Stückaktien nach dem Stand vom 21. September 2006, nach Börsenschluss, mittels Depotgutschrift. Die Abwicklung der vorgenannten Maßnahmen ist bei der Bankhaus Gebrüder Martin AG, Göppingen, zentralisiert.
Die neuen Stückaktien erhalten die gleiche ISIN/ WKN wie die alten Stückaktien. Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen.
Die kraft Gesetzes an der Börse München zum geregelten Markt zugelassenen Berichtigungsaktien werden ab dem 22. September 2006 an der Börse München in die Notierung der alten Stückaktien einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Aktien der VEM Aktienbank AG Ex-Berichtigungsaktien". Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Veröffentlichungsdatum:
21.09.2006
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08:39
Redakteur:
rpu