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Verkauf eigener Aktien
Aufgrund der Einbringung der KPS Consulting GmbH, zu deren Vermögen Aktien der KPS AG gehörten, hält die KPS AG mittelbar über ihre Tochtergesellschaft eigene Aktien. Der Besitz dieser eigenen Aktien ist nach § 71d S. 1 AktG iVm § 71 AktG nicht zulässig, es besteht eine Veräußerungspflicht. Der Vorstand der KPS AG hat daher beschlossen, in der Zeit bis Mitte April die gehaltenen 351.026 eigenen Aktien über die Börse zu veräußern. Diese Anzahl entspricht 0,96 Prozent der Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft von 36.380.595. Die Veräußerung wird kursschonend in der Weise erfolgen, dass die Aufnahmefähigkeit des Marktes durch das jeweilige Angebot der Gesellschaft nicht überfordert und der Börsenkurs der KPS Aktien hierdurch nicht nachhaltig beeinflusst wird.