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GEA Group hat Schadenersatzanspruch gegen Flex-N-Gate - Über die Höhe des zu ersetzenden Schadens wird im zweiten Teil des Schiedsgerichtsverfahrens entschieden

In dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die amerikanische Flex-N-Gate Corp., Urbana, Illinois, ist ein Grundurteil zugunsten der GEA Group AG ergangen. Demnach ist Flex-N-Gate grundsätzlich zum Ersatz jener Schäden verpflichtet, die der GEA Group durch das Scheitern des Verkaufs der Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe an Flex-N-Gate im Herbst 2004 entstanden sind. Über die Höhe des zu ersetzenden Schadens wird im zweiten Teil des Schiedsgerichtsverfahrens entschieden.



 



Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Konzerns hatte die GEA Group die Dynamit Nobel Kunststoff Gruppe, Weißenburg, im Mai 2004 an die Flex-N-Gate Corp. verkauft. Der Käufer hatte sich jedoch nicht an die vertraglichen Regelungen gehalten, so dass sich die GEA Group im September 2004 gezwungen sah, den Verkauf an Flex-N-Gate auszusetzen bzw. später für gescheitert zu erklären. Die GEA Group leitete in der Folge ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Flex-N-Gate ein und verkaufte die Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe zum Ende des Jahres 2005 an die Plastal Gruppe, Kungälv, Schweden.



Veröffentlichungsdatum: 21.09.2006 - 07:39
Redakteur: rpu
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