Am 04.03.2009 hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hessen in Frankfurt am Main in 14 Fällen die Berufungen der YMOS AG gegen Urteile des Arbeitsgerichtes Offenbach aus April 2008 auf Kosten der YMOS AG zurückgewiesen und die Revision zum Bundesarbeitsgericht in keinem Fall zugelassen. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen alle statthaften Rechtsmittel erheben lassen.