WKN:
512560
ISIN:
DE0005125603
Straße, Haus-Nr.:
Am Wolfsmantel 5,
D-91058 Erlangen, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 9131 / 6186 - 123

Internet: http://www.wavelight.com

IR Ansprechpartner:
Frau Susanne Grethlein
[email protected]
+49 (0) 9131 / 6186 - 123
Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur außerordentlichen Hauptversammlung vom 07.05.2008 - Die Antragsgegner nehmen die zum Verfahren 1 HK O 4440/08 verbundenen Klagen gegen die Beschlüsse in der Hauptversammlung vom 07.05.2008, betreffend den Beherrschungsvertrag und den Antrag auf Sonderprüfung sowie die Feststellungsklagen hinsichtlich des Sonderprüfungsantrages und des Business Combination Agreement zurück
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der  WaveLight AG. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der Form zur Verfügung gestellt, die Sie am Ende dieser Bekanntmachung als druckfähige pdf-Datei finden. Diese wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert. 

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                               WaveLight AG

                                             Erlangen

                                    ISIN DE0005125603

                                     Bekanntmachung

                       gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG



Verschiedene Aktionäre der WaveLight AG, Erlangen, haben vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie positive Beschlussfeststellungsklagen gegen zwei Beschlüsse der Hauptversammlung der WaveLight AG vom 07.05.2008 erhoben. Diese Klagen waren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem gemeinsamen Aktenzeichen 1HK O 4440/08 anhängig. Aufgrund der unter dem vorstehenden Aktenzeichen anhängigen Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zum Beherrschungsvertrag zwischen der WaveLight AG und der Alcon, Inc. vom 20.03.2008 hat die Gesellschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth einen Freigabeantrag nach § 246a Abs. 1 AktG gestellt. Die Parteien dieses Freigabeverfahrens mit dem Aktenzeichen 1 HKO 6921/08 bestehend aus zuletzt noch 14 Anfechtungsklägern, drei klägerischen Nebenintervenienten, einer Nebenintervenientin auf Seiten der WaveLight AG und der WaveLight AG selbst haben zwischenzeitlich das Freigabeverfahren durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, dessen Abschluss durch Beschluss des Gerichts vom 25.02.2009 festgestellt wurde und der nachfolgend im Wortlaut vollständig wiedergegeben wird, beendet. In dem Vergleich nahmen sämtliche Anfechtungskläger ihre zum Verfahren 1HK O 4440/08 verbundenen Klagen zurück. Damit sind sämtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie positive Beschlussfeststellungsklagen gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 07.05.2008 beendet.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, hat im Freigabeverfahren unter dem Aktenzeichen 1HK O 6921/08 am 25.02.2009 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht, Herrn Eichelsdörfer 

in Sachen

 1) WaveLight AG, vertreten durch den Vorstand Maximilian Reindl und den Aufsichtsrat, bestehend aus Herrn Rudolf P. Franz, Herrn Dr. Daniel Daeniker, Herrn Richard J. Croarkin, Herrn Kevin J. Buehler, Frau Elaine E. Whitbeck und Herrn Martin Schneider,

Am Wolfsmantel 5, 91058 Erlangen

- Antragstellerin -

Prozessbevollmächtigte (auch im Hauptverfahren): RAe Taylor Wessing, Isartorplatz 8, 80331 München

2) Alcon, Inc., vertreten durch den Verwaltungsrat, bestehend aus den Herren Cary R. Rayment, Francisco Castaner, Dr. Werner J. Bauer, Lodewijk J.R. de Vink, Thomas G. Plaskett, Gerhard N. Mayr, Paul Bulcke, James Singh und Daniel Vasella

mit Sitz in Hünenberg (Schweiz)

- Nebenintervenientin -

Prozessbevollmächtigte (auch im Hauptverfahren): RAe Freshfields Bruckhaus Deringer, Bockenheimer Anlage 44, 60322 Frankfurt

 g e g e n

3) Pomoschnik Rabotajet GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Tino Hofmann

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):            RA Ole-Hagen Zachriat

- Antragsgegnerin zu 1) -

4) Dipl.-Vw. Werner Peylo

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):            RA Michael Krause

- Antragsgegner zu 4) -

5) Felix Bäcker, vertreten durch Annette Bäcker

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):            RA Dr. Norbert Bußmann

- Antragsgegner zu 5) -

6) Dr. Normann Günther

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):            RAe Dr. Staubach u.a., 
                                                                                     p.p.,  RA Dr. Florian
                                                                                     Landrebe
- Antragsgegner zu 6) -

7) Klaus E. H. Zapf

Prozessbevollmächtigte (auch im Hauptverfahren):            RAin Angelika Wirth-Zobel,
- Antragsgegner zu 7) -


8) Christa Götz

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):           RA Dr. Hans Norbert Götz
- Antragsgegnerin zu 8) -

9) Tobias Rolle

Prozessbevollmächtigte (auch im Hauptverfahren):             RAin Ulrike Stelzer
- Antragsgegner zu 9) -

10) Ulpian GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Höder

Prozessbevollmächtigte (auch im Hauptverfahren):             RAe Marziller & Dr. Meier
- Antragsgegnerin zu 10) -

11) Aviel Neriya

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):            RA George J. Orda
- Antragsgegner zu 11) -

12) Dr. Franz Wagner

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):            RA Dr. Franz Wagner
- Antragsgegner zu 12) -

13) Karl-Walter Freitag

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):             RA Ulrich Klauke
- Antragsgegner zu 13) -

14) Dr. Tammo Seemann

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):             RA Dr. Tammo Seemann
- Antragsgegner zu 14) -

15) Alias-Design & Vermögensverwaltungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hermann Beck und Herrn Johannes Beck

Prozessbevollmächtigte (auch im Hauptverfahren):               RAin Daniela Bergdolt
- Antragsgegnerin zu 15) -

16) Franca Trading GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Patrick Seidel

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):              RA Jesper Boenke
- Antragsgegnerin zu 16) -

17) Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Karl-Walter Freitag

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):              RAe Vogeler & Berendt
- Antragsgegnerin zu 17) -

18) OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Frank Frese

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):              RA Martin Henke
- Antragsgegnerin zu 18) -

19) Protagon Capital GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Ferit Dengiz

Prozessbevollmächtigter (auch im Hauptverfahren):              RA Dr. Martin Weimann
- Antragsgegnerin zu 19) -

den nachfolgenden Beschluss gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Parteien den nachfolgenden

Vergleich

abgeschlossen haben:

1.   Sachstand

Zwischen den Parteien sind folgende Verfahren anhängig:

·  Anfechtungsklage, LG Nürnberg-Fürth, 1 HK O 4440/08

·  Freigabeverfahren, LG Nürnberg-Fürth, 1 HK O 6921/08

Die Parteien kommen überein, die den Verfahren zugrunde liegenden Rechtsstreitigkeiten wie folgt vergleichsweise zu regeln:

2.   Regelungen

2.1 Die Antragstellerin übermittelt den Antragsgegnervertretern binnen 10 Tagen nach Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister eine Kopie des Business Combination Agreement vom 16.07.2007, dessen Vorlage in der Hauptversammlung verweigert worden ist.

Die Antragstellerin verpflichtet sich, weiteren Aktionären der Antragstellerin auf Anfrage ebenfalls eine Kopie des Business Combination Agreement zu überlassen.

Die Preise in der Anlage zum Business Combination Agreement, dem Inventory Purchase Agreement, werden geschwärzt.

2.2 Die Antragsgegner nehmen die zum Verfahren 1 HK O 4440/08 verbundenen Klagen gegen die Beschlüsse in der Hauptversammlung vom 07.05.2008, betreffend den Beherrschungsvertrag und den Antrag auf Sonderprüfung sowie die Feststellungsklagen hinsichtlich des Sonderprüfungsantrages und des Business Combination Agreement zurück.

2.3 Die Antragsgegnerin zu 15) nimmt die Auskunftsklage 1 HK O 4286/08 zurück.

2.4 Die Antragstellerin nimmt den streitgegenständlichen Freigabeantrag zurück.

2.5 Die Antragstellerin trägt die Kosten dieses Verfahrens sowie der Verfahren 1 HK O 4286/08 und 1 HK O 4440/08, mit Ausnahme der den Nebenintervenienten erwachsenen Kosten.

Die Antragsgegner zu 17), 18) und 19) erhalten als Kostenausgleich von der Antragstellerin je 2.500,00 EUR netto. Im Übrigen tragen die Nebenintervenienten ihre Kosten selbst.

2.6 Die Antragstellerin verpflichtet sich, ihre Veröffentlichungspflicht gemäß § 149 AktG zu erfüllen, ohne Nennung der Adressen der Antragsgegner und ohne Nennung der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegner, soweit gesetzlich zulässig.

Dieser Vergleich ist im Volltext unverzüglich nach seinem Wirksamwerden im elektronischen Bundesanzeiger sowie einem täglich erscheinenden überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis Frankfurter Allgemeine Zeitung) sowie im elektronischen Informationsmedium „GSC-Research“ bekannt zu machen.

2.7  Spruchverfahren

Für den Fall eines Spruchverfahrens vereinbaren die Parteien das Nachfolgende:

Die Nebenintervenientin auf Klägerseite, Alcon, Inc., stimmt bereits jetzt unwiderruflich zu, dass die nachfolgenden Sachverhalte bei der Berechnung der angemessenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung soweit werterhellend berücksichtigt werden. Ob diese Sachverhalte unstreitig sind und / oder gerichtlich festgestellt sind, ist für eine Berücksichtigung nicht maßgeblich:

- Übernahme sämtlicher Geschäftsaktivitäten der WaveLight AG auf dem US-amerikanischen Medizintechnik Markt durch Alcon Laboratories Inc.

- Verkauf des Geschäftsfeldes intraokulare Chirurgie durch Veräußerung der WaveLight GmbH und der 30% Beteiligung an der niederländischen MDP B.V.

- Umschuldung sämtlicher Bankverbindlichkeiten

2.8 Kosten

2.8.1 Alle Parteivertreter beantragen auf Anregung des Gerichts, den Streitwert für das Freigabeverfahren auf 100.000,00 EUR, für das Verfahren 1 HK O 4440/08 auf 550.000,00 EUR (davon 50.000,00 EUR betreffend den Beschluss über die Sonderprüfung), für das Verfahren 1 HK O 4286/08 auf 10.000,00 EUR und den überschießenden Vergleichswert (Vergleichsmehrwert) auf 500.000,00 EUR festzusetzen.

2.8.2 Die Erstattung der Kosten ist zahlbar und fällig binnen 10 Bankarbeitstagen (in München) nach Eingang einer entsprechenden Zahlungsaufforderung, die bei den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin einzureichen ist, frühestens jedoch nach Wirksamwerden des Beherrschungsvertrags durch Eintragung im Handelsregister.

2.9 Die Antragstellerin stellt klar, dass es sich bei den Antragsgegnern Dr. Franz Wagner und Herrn Karl-Walter Freitag nicht um „Berufskläger“ handelt. Die Antragstellerin ist mit diesen Antragsgegnern der Auffassung, dass mit den hier gegenständlichen Klagen der Kläger Freitag und Dr. Wagner keine aktienrechtsfremden Ziele verfolgt worden sind, sondern dass diese Klagen ausschließlich der Ausübung legitimer Aktionärsrechte dienen.

Erlangen, im März 2009

WaveLight AG

Der Vorstand



Anhänge
Vergleich_WaveLight_AG.pdf


Veröffentlichungsdatum: 04.03.2009 - 10:14
Redakteur: bdi
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