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BaFin bescheidet Befreiungsantrag des Bieters ICG positiv
Die Petrotec AG ist heute von ihrem Großaktionär IC Green Energy Ltd. davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die IC Green Energy Ltd., die 42,83% der Stimmrechte an der Petrotec AG hält, durch Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 26. Februar 2009 von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktien der Petrotec AG nach § 37 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit §§ 8, 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung (Befreiung im Zusammenhang mit der Sanierung der Gesellschaft) befreit wurde. Angabegemäß hat sich die BaFin den Widerruf der Befreiung gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG für den Fall vorbehalten, dass die IC Green Energy Ltd. nicht innerhalb jeweils bestimmter Fristen (i) die der Petrotec AG gewährten Überbrückungskredite und Mittel aus einer Sale-and-sale-back-Transaktion in ein Darlehen in Höhe von 6,3 Mio. EUR mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren und einem Zinssatz von höchstens 8 Prozent umwandelt, (ii) der Petrotec AG unter denselben Bedingungen eine Kreditlinie in Höhe von 4,15 Mio. EUR einräumt, (iii) eine Kapitalerhöhung der Petrotec AG aus deren genehmigtem Kapital in voller Höhe zeichnet und den Ausgabebetrag in Höhe von insgesamt EUR 1,05 Mio. zahlt sowie (iv) bei Bedarf und zur Unterstützung des Handelsgeschäfts der Petrotec AG bestimmte Garantien (insbesondere Bürgschaften) gewährt.
Nähere Einzelheiten zu dem Bescheid finden sich in der über die DGAP veröffentlichte entsprechende WpÜG-Mitteilung der IC Green Energy Ltd. vom 27.2.2009.