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Vorstand beschließt Wandelanleihe über 4,0 Mio. EUR
Der Vorstand der SHS VIVEON AG hat am 24. Februar 2009 mit der Zustimmung des Aufsichtsrates ebenfalls vom 24. Februar 2009 beschlossen, eine Wandelanleihe mit einem Volumen von bis zu 4,0 Millionen Euro zu begeben. Die Begebung der Wandelanleihe erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionäre auf der Grundlage der Ermächtigungen des Vorstands und des Aufsichtsrats durch die ordentlichen Hauptversammlungen vom 5. Juli 2006 und vom 20. Juni 2007.
Die SHS VIVEON AG befindet sich bilanziell und finanziell in einer schwierigen Situation. Die Begebung der Wandelanleihe repräsentiert die zentrale Maßnahme im Rahmen der aus diesem Grund vom Vorstand und Aufsichtsrat Ende 2008 eingeleiteten Rekapitalisierung der Gesellschaft. In einem ersten Teilschritt hat die außerordentliche Hauptversammlung der SHS VIVEON AG am 10. Februar 2009 eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 40 zu 1 auf 374.782,00 Euro beschlossen. Es wurden keine Widersprüche zur Niederschrift des Protokolls der Hauptversammlung erhoben. Die Anmeldung zur Eintragung der Kapitalherabsetzung wurde zeitnah beim zuständigen Registergericht eingereicht, ist jedoch bisher noch nicht erfolgt.
Der Vorstand hat nun beschlossen, die Neukapitalisierung unverzüglich einzuleiten. In einem zweiten Teilschritt soll der SHS VIVEON AG daher nun über die Begebung der Wandelanleihe frisches Kapital zugeführt werden, um das angesichts der gegenwärtig geringen Eigenkapitalausstattung erhöhte Überschuldungsrisiko zeitnah zu reduzieren. Zielsetzung ist es hier insbesondere, die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital zu versorgen, so dass sämtliche noch im Zusammenhang mit der spanischen Tochtergesellschaft SHS Polar Sistemas Informáticos S.L. bestehenden eventuellen bilanziellen Risiken abgedeckt sind.
Die zufliessenden Mittel werden zudem zur Stabilisierung der angespannten Liquiditätssituation der SHS VIVEON AG sowie gegebenenfalls zur Teilrückführung der bestehenden Wandelanleihe 2006 genutzt. Es ist geplant, die heute beschlossene Wandelanleihe zeitnah in Eigenkapital umzuwandeln. Das Wandlungsverhältnis der Wandelanleihe bleibt von der durch die außerordentliche Hauptversammlung am 10.02.2009 beschlossenen Kapitalherabsetzung (Kapitalherabsetzung 2009) unberührt.