Anfechtungsklage gegen Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen
Die außerordentliche Hauptversammlung der Winter AG hat am 12. Januar 2009 beschlossen, das Grundkapital im Verhältnis 10:1 herabzusetzen und im Anschluss eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 1:6 durchzuführen.
Gegen die genannten Beschlüsse hat ein Aktionär am 12. Februar 2009 Anfechtungsklage erhoben. Die Klage wurde der Gesellschaft beziehungsweise einzelnen Organvertretern der Gesellschaft bisher noch nicht formell zugestellt. Der Inhalt der Klage ist dem Vorstand aufgrund Akteneinsicht beim zuständigen Landgericht bekannt.
Die Gesellschaft hält die Klage für offensichtlich unbegründet.