Am 06.02.2009 hat die 5. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main der Klage des Rentners K. auf Feststellung seiner Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung für den Eintritt des Versorgungsfalles stattgegeben.
Der Vorstand wird gegen diese Entscheidung Berufung einlegen lassen.