Am 06.02.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (24. Senat in Darmstadt) die Berufung der YMOS AG gegen das Urteil des Landgerichtes Darmstadt vom 12.08.2008 zu Gunsten des früheren Vorstandsmitglieds B. wegen vier Pensionsmonatsbeträgen zu insgesamt EUR 42.766,16 (brutto) zurückgewiesen.
Der Aufsichtsrat wird gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof Revision einlegen lassen. Am 06.02.2009 hat derselbe OLG-Senat 3 Schiedssprüche zu Gunsten zweier früherer Vorstände und einer Vorstandswitwe über insgesamt EUR 112.297,00 (brutto) für vollstreckbar erklärt. Der Aufsichtsrat wird gegen diese Entscheidungen beim Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde einlegen lassen. Aus den Entscheidungen folgende Zahlungspflichten wurden erfüllt.