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Gerichtliche Einigung im Schadenersatzprozess
Die KPS AG konnte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine gerichtliche Einigung in dem laufenden Schadenersatzprozess mit der Heitec AG, Erlangen, erzielen. Hintergrund des Schadenersatzprozesses war das Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Revisionsverfahren HAITEC AG ./. Heitec AG vom 14.02.2008, in dem der Bundesgerichtshof das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. Januar 2000 aufgehoben und zugunsten der klagenden Heitec AG, Erlangen, abgeändert hatte. Gemäß diesem BGH-Urteil wurde es der HAITEC AG untersagt, unter der Bezeichnung HAITEC AG zu firmieren und es wurde der Heitec AG zusätzlich das Recht auf einen Ersatz von erlittenen Schäden zugestanden.

Nachdem durch die bereits im Mai 2008 erfolgte Umbenennung in KPS AG die Verpflichtung zur Aufgabe der Namensrechte erfüllt worden ist, konnte mit der nun erzielten gerichtlichen Einigung die Verpflichtung zum Ersatz von erlittenen Schäden final bereinigt werden. Die getroffene Einigung bewegt sich im unteren einstelligen Millionenbereich und beendet einen jahrelangen Rechtsstreit. Es ist sichergestellt, dass die zu leistenden Schadenersatzzahlungen durch die vorhandenen liquiden Mittel abgedeckt werden können. Durch die Schaffung von Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit hat die KPS AG damit den letzten wesentlichen, offenen Punkt in dem Integrationsprozess KPS / (Alt-) HAITEC erfolgreich abschließen können.

Veröffentlichungsdatum: 10.02.2009 - 18:39
Redakteur: rpu
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