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Barabfindung für Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf 14,13 EUR festgelegt
Die Geschäftsführung der Sophos Holdings GmbH, Mainz, einer 100%igen Tochtergesellschaft der britischen Sophos Plc, und der Vorstand der Utimaco Safeware AG haben sich heute über die Konditionen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Sophos Holdings GmbH als Organträger und der Utimaco Safeware AG als Organgesellschaft geeinigt. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Aktionäre der Utimaco Safeware AG. Die Beschlussfassung des Aufsichtsrats der Utimaco Safeware AG ist für den 9. Februar 2009 geplant. Den Aktionären der Utimaco Safeware AG wird der Vertrag voraussichtlich Ende März 2009 auf einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt.

Für die außenstehenden Aktionäre der Utimaco Safeware AG sind ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von 14,13 EUR und ein jährlicher Ausgleich gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto 1,03 EUR (netto nach den Verhältnissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt 0,87 EUR) für ein volles Geschäftsjahr je Stückaktie vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen sollen durch eine Patronatserklärung der Sophos Plc zusätzlich gesichert werden.

Das Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG und der Ausgleich gemäß § 304 AktG basieren auf einem Gutachten der PKF Pannell Kerr Foster Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Die Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichs wird von der Jung Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Offenbach am Main, überprüft, die das Landgericht Frankfurt am Main als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat.

Veröffentlichungsdatum: 04.02.2009 - 17:23
Redakteur: rpu
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