Am 03.02.2009 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche der YMOS AG gegen 27 Versäumnisurteile zurückgewiesen.
Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen - sofern sie sich gegen die YMOS AG richten - jeweils Berufung einlegen lassen. In einem Fall wurde das Versäumnisurteil vom 30.09.2008 aufgehoben.