Am 27.01.2009 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche der YMOS AG gegen 39 Versäumnisurteile zurückgewiesen. In vier Fällen wurden die Versäumnisurteile durch Versäumnisurteile aufgehoben. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen - soweit sie sich gegen die YMOS AG richten - jeweils Berufung einlegen lassen.