ANTERRA: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wurde nicht ausreichend gezeichnet
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Vorstandsbeschluss vom 24. August 2006 damit ungültig geworden
Durch Beschluss vom 24. August 2006 sowie mit am selbigen Tag erteilter Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand beschlossen, auf Grundlage der satzungsmäßigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit 14.560.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu 7.249.424 EUR zu erhöhen. Die Erhöhung stand unter dem Vorbehalt, dass bis zum Ablauf der Bezugsfrist (11. September 2006) mindestens 836.472 neue Aktien gezeichnet worden sind.
Die erforderliche Anzahl von Zeichnungen liegt nicht vor. Mit Beschluss des Vorstands vom 14. September 2006 wurde dies festgehalten und festgestellt, dass der Vorstandsbeschluss vom 24. August 2006 ungültig geworden ist. Die Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital wird daher nicht wie am 24. August 2006 beschlossen durchgeführt.