Der Vorstand der Tipp24 AG hat die Durchführung eines weiteren Aktienrückkaufprogramms beschlossen, mit dem im Zeitraum vom 2. Februar 2009 bis spätestens zum 30. Juni 2009 Aktien der Tipp24 AG im Gesamtgegenwert von bis zu 2.000.000 EUR (einschließlich Transaktionskosten) über die Börse erworben werden sollen. Die Tipp24 AG hatte bereits infolge der Aktienrückkaufprogramme vom Februar und Oktober 2007 insgesamt 887.231 eigene Aktien, entsprechend 10,00% weniger 1 Aktie des Grundkapitals, erworben.
Diese eigenen Aktien wurden nunmehr im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals um 887.231 EUR auf 7.985.088 EUR eingezogen. Der Beschluss über den Aktienrückkauf beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2008, die den Vorstand der Tipp24 AG bis zum 29. November 2009 zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt hat. Der Aktienrückkauf wird durch ein von der Tipp24 AG beauftragtes Kreditinstitut im Einklang mit den Bestimmungen des Art. 5 (Handelsbedingungen) der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen) durchgeführt.
Zweck des Aktienrückkaufs ist in erster Linie, die erworbenen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu verwenden. Stattdessen können die erworbenen Aktien auch ganz oder teilweise eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms sind auf der Website der Tipp24 AG (www.tipp24-ag.de) dargestellt. Dort werden auch alle Rückkäufe spätestens sieben Börsenhandelstage nach ihrer jeweiligen Durchführung bekannt gegeben.