Unrichtigerweise wurde in der am 14.01.2009, 11:31 Uhr über die elektronischen Verbreitungssysteme Bloomberg, Thomson Reuters und vwd verbreiteten Ad hoc Mitteilung festgestellt: 'Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln wurde das Insolvenzverfahren der AGOR AG am 12.01.2009 eröffnet.'
Korrekt ist:
Das Insolvenzverfahren über die AGOR AG wurde noch nicht eröffnet. Vielmehr wurde in dem Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, dass zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts nach §§ 21, 22 InsO der Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler, Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde.