Die Grainger FRM GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat heute gegenüber dem Vorstand der Francono Rhein-Main AG das förmliche Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der Francono Rhein-Main AG die Übertragung der Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Francono Rhein-Main AG auf die Grainger FRM GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Die Grainger FRM GmbH hat dem Vorstand mitgeteilt, dass sie - unter Berücksichtigung einer Zurechnung nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 AktG - Stückaktien der Gesellschaft in Höhe von 97,38% des Grundkapitals der Gesellschaft hält, davon unmittelbar 25.839.085 Stückaktien (92,28% des Grundkapitals), und ihr darüber hinaus 1.428.000 Stückaktien (5,1% des Grundkapitals) der Gesellschaft, die von der von ihr abhängigen Grainger FRM (No. 1) GmbH&Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main gehalten werden, nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Francono Rhein-Main AG, deren Termin noch nicht feststeht, gefasst werden.