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Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten
Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten
Der Vorstand der Boetzelen Real Estate AG teilt mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2008 eingetreten ist.
Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. (1) AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust angezeigt wird.