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Herr Georg Dietrich
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Urteil im Rechtsstreit dreier Aktionäre
Der Gesellschaft ist am 7. Januar 2009 das Urteil zugestellt worden. Am 23. Dezember 2008 erkannte die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. M. Müller aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.11.2008 in dem Rechtsstreit dreier Aktionäre gegen die Gesellschaft für Recht:

- Die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 26.6.2008 zu Tagesordnungspunkt 9 (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bei teilweisem Bezugsrechtsausschluss) wird für nichtig erklärt.

- Die Klagen der Aktionäre gegen die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 26.6.2008 zu Tagesordnungspunkt 4 (die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2007) sowie zu Tagesordnungspunkt 5 (die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007) wurden abgewiesen.

Die Klägerseite hat 2/3, die Beklagtenseite 1/3 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Veröffentlichungsdatum: 09.01.2009 - 08:39
Redakteur: rpu
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