Die Württembergische Leinenindustrie AG ist einem Stillhalteabkommen mit üblichem Inhalt, das die VEM-Gruppe mit deren Gläubigern abgeschlossen hat, beigetreten. Das Stillhalteabkommen tritt mit Wirkung vom 6.1.2009 in Kraft. Die darlehensgewährenden Kreditinstitute können bis zum Ende des Stillhalteabkommens keine Kredite fällig stellen.