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Berlin-Hannoversche Hypothekenbank. Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Ausgabebetrag beträgt 3,75 EUR je Aktie
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. Juni 2003 wurde der Vorstand im Wege der Satzungsänderung (im Handelsregister eingetragen am 14. April 2004) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni 2008 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 30.000.000,00 EUR (genehmigtes Kapital) zu erhöhen.

Durch Beschluss vom 30. August 2006 sowie am 13. September 2006 erteilter Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat der Vorstand der Gesellschaft entschieden, auf Grundlage der obigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 546.058.502,00 EUR durch Ausgabe von 10.679.976 auf den Inhaber lautende Stückaktien um 27.302.925,10 EUR zu erhöhen.

Der Ausgabebetrag beträgt 3,75 EUR je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2006 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden den Altaktionären der Gesellschaft im Verhältnis 20:1 zum Bezug angeboten. Weitere Einzelheiten zur der Kapitalerhöhung können in Kürze der Homepage der Berlin Hyp (www.berlinhyp.de) sowie dem im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Bezugsangebot entnommen werden.

Die Kapitalerhöhung erfolgt aufgrund des deutlich über der Planung liegenden Neugeschäfts und der Erwartung, dass sich diese positive Entwicklung fortsetzt.

Veröffentlichungsdatum: 13.09.2006 - 17:17
Redakteur: rpu
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