Im Kartellverfahren gegen führende Dachziegelhersteller hat die Erlus AG am 22. Dezember 2008 einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes über 10,2 Mio. EUR erhalten.
Der Erlus AG wird zur Last gelegt, sich vorsätzlich an zwei selbständigen Vereinbarungen zwischen Unternehmen beteiligt zu haben, welche den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen geeignet gewesen sein sollen und eine Beschränkung des Wettbewerbs innerhalb des gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt haben sollen.
Die Gesellschaft wird sich gegen die erhobenen Vorwürfe mit allen rechtlich gebotenen Mitteln zur Wehr setzen und insbesondere gegen den Bescheid umgehend Einspruch einlegen.
Zahlungspflichten entstehen bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Vorwürfe nicht.