Am 19.12.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche der YMOS AG gegen 11 Versäumnisurteile zurückgewiesen. In 4 weiteren Verfahren über insgesamt ca. 2.280,00 EUR ergingen Klage stattgebende Urteile. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen.