IR Ansprechpartner:
Frau
Karin
Schuler
[email protected]
+49 (0) 89 / 747257 - 171
Kapitalherabsetzung
Vorstand und Aufsichtsrat der SHS VIVEON AG haben heute den Beschluss gefasst, für den 10. Februar 2009 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der außerordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, das Grundkapital der SHS VIVEON AG in Höhe von derzeit 14.991.311,00 EUR, eingeteilt in 14.991.311 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Dabei erfolgt zunächst im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien nach § 237 Abs. 2 Nr. 1 AktG eine Herabsetzung des Grundkapitals um 31 EUR auf 14.991.280,00 EUR um ein glattes Zusammenlegungsverhältnis herbeizuführen. Im Anschluss erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) die Herabsetzung des Grundkapitals von 14.991.280,00 EUR auf 374.782,00 EUR, um aufgelaufene sonstige Verluste auszugleichen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise, dass jeweils 40 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden (Herabsetzungsverhältnis 40:1). Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung soll zudem die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen aufgehoben werden. Die genauen Beschlussfassungen können der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung entnommen werden, die in den nächsten Tagen beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und voraussichtlich am 31.12.2008 veröffentlicht wird.
Die Kapitalherabsetzung repräsentiert einen zentralen Schritt im Zusammenhang mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat angestrebten Rekapitalisierung der SHS VIVEON AG. Im Geschäftsjahr 2008 musste die SHS VIVEON AG im Zusammenhang mit den laufenden Verkaufsbemühungen den Beteiligungsbuchwert für die spanischen Tochtergesellschaft SHS Polar bereits deutlich außerordentlich abschreiben. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen konnte der Verkauf bislang nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Derzeit werden die eingeleiteten Aktivitäten zur Stabilisierung der Tochtergesellschaft konsequent vorangetrieben. Im Sinne einer risikoadjustierten Bilanzierungspolitik hat der Vorstand jedoch die Komplettabschreibung des Beteiligungsbuchwertes für die SHS Polar beschlossen. Durch die Kapitalherabsetzung sollen die aufgelaufenen Verluste der SHS VIVEON AG ausgeglichen und die bilanzielle Voraussetzung für eine Neukapitalisierung geschaffen werden. Der Vorstand prüft derzeit in Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten die Möglichkeiten der Ausstattung der Gesellschaft mit neuem Kapital. Die Gesellschaft ist zuversichtlich, die entsprechenden Maßnahmen zeitnah einleiten und umsetzen zu können.