Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 18. Dezember 2008 beschlossen, 841.568 eigene auf den Inhaber lautende Stückaktien (9,80% der ausstehenden Aktien) im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG einzuziehen. Der Aufsichtsrat hat der Einziehung in seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 zugestimmt. Mit Durchführung der Kapitalherabsetzung reduziert sich das Grundkapital von 8.591.568,00 Euro, eingeteilt in 8.591.568 auf den Inhaber lautende Stückaktien um 841.568,00 Euro auf 7.750.000,00 Euro und ist dann in 7.750.000 Aktien (Stückaktien) eingeteilt.