Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
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Barabfindung in Höhe von 6,29 EUR je VEM-Aktie
Im Anschluss an das Verlangen vom 6. November 2008 hat die Computershare Deutschland GmbH&Co. KG am 18. Dezember 2008 an den Vorstand der VEM Aktienbank AG ein konkretisiertes Verlangen zur Durchführung des Übertragungsverfahrens gemäß §§ 327a ff. AktG gestellt und dabei die Barabfindung im Sinne des § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG auf 6,29 EUR je Aktie der VEM Aktienbank AG festgelegt.
Zugleich hat die Computershare Deutschland GmbH&Co. KG verlangt, die ordentliche Hauptversammlung der VEM Aktienbank AG über das Rumpfgeschäftsjahr 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VEM Aktienbank AG auf die Computershare Deutschland GmbH&Co. KG beschließen zu lassen.