Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten
Der Vorstand der Gesellschaft teilt mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hintergrund für den Verlust sind die drohenden Abschreibungen auf die Wertpapiere des Anlagevermögens. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust angezeigt wird.
Eine Überschuldung der Gesellschaft liegt derzeit nicht vor, weil die Gesellschaft stille Reserven in den Grundstücken in Blaubeuren hat. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich Ende Januar stattfinden.