Am 12.12.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche gegen 49 Versäumnisurteile zurückgewiesen. In 1 Fall wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen.