Am 09.12.2008 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche gegen 58 Versäumnisurteile zurückgewiesen. In 2 Fällen wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen.